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EuGH Urteil: Aktive Einwilligung für Cookies erforderlich – Opt-Out-Verfahren unzulässig

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Oktober 2019 entschieden, dass das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, der aktiven Einwilligung des Internetnutzers bedarf. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht.

Im Einzelnen das Urteil vom 1. Oktober 2019, Az. C-673/17 sinngemäß:
1. Der Nutzer/Besucher einer Webseite muss auf das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, aktiv einwilligen.
2. Eine aktive Einwilligung bedeutet, dass der Nutzer/Besucher selbst per Klick das Cookie bestätigen muss.
3. Cookies müssen zukünftig das Opt-In-Verfahren beinhalten, d.h. alle nicht notwendigen Cookies dürfen erst nach Bestätigung geladen werden.
4. Das derzeit vielgenutzte Opt-Out-Verfahren durch Abwahl eines voreingestellten Ankreuzkästchens reicht nicht aus und ist unzulässig.
5. Zu den weiteren Informationspflichten gehört, dass der Seitenbetreiber dem Nutzer/Besucher Angaben zur Funktionsdauer der Cookies machen muss sowie Angaben dazu, ob Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten.

Wer nun denkt, dann deklariere ich alle Cookies als notwendig hat leider den Gedanken ohne den EuGH gemacht, denn auch hier wurde für Klarheit gesorgt. Unter “notwendige Cookies” sind nur diese erlaubt, die auch wirklich notwendig sind, zum Beispiel das Cookie oder die Session-ID für den Warenkorb, Cookies für die Sprachversion oder den Cookie für ein Cookie Consent Plugin. Cookies oder Plugins wie zum Beispiel Google Analytics, AdWords, Affiliate, Tracking, Retargeting, Plugins für Bewertungen usw. sind alles Cookies, die nicht erforderlich sind und somit ab sofort eine aktive Einwilligung des Nutzers/Besuchers benötigen. Wie dies zukünftig auszusehen hat zeigen die beiden nachfolgenden Beispiele.

Beispiel Consent Banner klein (Anzeige rechts aussen):
Cookie Infobanner

Beispiel Consent Banner groß (zwecks Einzelauswahl):
Cookie Infobanner

Das bedeutet, dass fast jede Seite zukünftig ein so genanntes Cookie Consent Plugin benötigt.

Falls auch Sie eine Lösung zum Cookie Problem benötigen, wir haben bereits fertige und funktionierende Lösungen. Infos hierzu unter nachfolgendem Link: www.lohmann-marketing.de/produkt/cookie-consent-plugin/